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Straßen- und Wegekonzept der Kreisstadt Olpe

In der Stadtverordnetenversammlung am 10. Februar 2021 wurde das neue Straßen- und Wegekonzept für die Kreisstadt Olpe nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

Entsprechend der Novellierung des Straßenbaubeitragsrecht in NRW hat der Landesgesetzgeber den Gemeinden aufgegeben, ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden.

Das Konzept beinhaltet dabei keine Vorentscheidungen der politischen Gremien über einzelne Straßenausbaumaßnahmen. Ziel ist es vielmehr, vorhabenbezogen Transparenz über geplante beitragsfreie sowie beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen herzustellen. Gleichzeitig ist es Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Fördergeldern zur Entlastung der beitragspflichtigen Bürgerinnen und Bürger. Durch die Landesförderungen müssen Anlieger künftig nur noch 50% ihres individuellen Straßenbaubeitrags nach KAG selbst zahlen.

Da die Kreisstadt Olpe bereits in den vergangenen Jahren eine jährliche Übersicht über alle beitragsauslösenden Ausbaumaßnahmen an den städtischen Verkehrsanlagen veröffentlicht hat, musste die bisherige Darstellungsform lediglich noch um die sogenannten Straßenunterhaltungsmaßnahmen, die keinen Beitragstatbestand nach den gesetzlichen Vorschriften auslösen, ergänzt werden. Das Konzept gibt somit einen Überblick über die beitragspflichtigen Erschließungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch (Bund), den beitragsauslösenden Straßenbaumaßnahmen nach dem KAG (NRW) sowie den beitragsfreien Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen.

Das Straßen- und Wegekonzept ist zunächst für den Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung angelegt und wird jährlich fortgeschrieben. Die Kosten für die beitragsfreien Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen trägt die Stadt Olpe.

Thomas Stupperich, Leiter des Tiefbauamtes, erklärt: „Durch die seitens der Stadtverwaltung geplanten Unterhaltungsmaßnahmen kann in der Regel eine verlängerte Straßennutzungsdauer von zehn bis fünfzehn Jahren der öffentlichen Verkehrsanlagen realisiert werden, bevor eine grundlegende Straßenerneuerung notwendig wird. Vor Baubeginn informieren wir die Anlieger rechtzeitig und umfassend mit einem Planungsbrief oder in Einzelfällen im Rahmen einer Anliegerversammlung über die Ausbaumaßnahmen. Hier werden im Vorfeld die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten bekanntgegeben sowie eventuelle Ausbaualternativen zur Diskussion vorgestellt.“

Auch in Dahl-Friedrichsthal sind in den kommenden Jahren einige Maßnahmen geplant (Straße, Art der Maßnahme, etwa zu erwartende Beitragshöhe – Stand Januar 2021):

2021
Hohe Straße Stichwege (Fahrbahn- und Gehwegeerneuerung; 6,00 bis 12,00 EUR/qm)
Kiemche (Umrüstung Straßenbeleuchtung; 0,50 bis 1,20 EUR/qm)
Im Lenzwieschen (Umrüstung Straßenbeleuchtung; 0,50 bis 1,20 EUR/qm)
Am Buchhagen bei Hsnr. 2 und 10 (Umrüstung Straßenbeleuchtung; kein Beitrag)
Dahler Straße bei Hsnr. 57 (Umrüstung Straßenbeleuchtung; kein Beitrag)
Gerlinger Weg bei Hsnr. 5 (Umrüstung Straßenbeleuchtung; kein Beitrag)
Hohe Straße von Bibicke bis Gerlinger Weg (Umrüstung Straßenbeleuchtung; kein Beitrag)
Marienweg bei Hsnr. 7 (Umrüstung Straßenbeleuchtung; kein Beitrag)

2022
Marienweg (Straßenbau/Verlängerung; 11,00 bis 22,00 EUR/qm)
Im Hühnerfeld (Deckenerneuerung; kein Beitrag)

2023
Zur Hainquelle (endgültige Herstellung von Schulgrundstück bis Ausbauende; 11,00 – 22,00 EUR/qm)
Üggelmicke (endgültige Herstellung; 11,00 – 22,00 EUR/qm)
Saßmicker Hammer (Fahrbahnerneuerung; 6,00 bis 12,00 EUR/qm)

2024
Am Buchhagen (endgültige Herstellung; 11,00 bis 22,00 EUR/qm)

Alle Informationen auf der Seite der Kreisstadt Olpe unter: Olper Stadtverordnetenversammlung beschließt Straßen- und Wegekonzept.

Hier könnt ihr das „Straßen- und Wegekonzept der Kreisstadt Olpe nach § 8a KAG NRW inkl. Höhe zu erwartender Beiträge nach KAG und BauGBStand (Januar 2021)“ direkt als PDF-Datei herunterladen.

Ansprechpartner für Fragen rund um konkrete Maßnahmen ist das Tiefbauamt der Kreisstadt Olpe.