57462 Olpe-Dahl/Friedrichsthal
info@dahl-friedrichsthal.de

Sterbekasse

Sterbekasse Dahl-Friedrichsthal

Die Sterbekasse in Dahl-Friedrichsthal wurde wie in vielen anderen Ortschaften der hiesigen Umgebung bereits Anfang des 20. Jahrhunderts gegründet. Sie war bis 2023 eine Solidargemeinschaft. Bei Tod eines Mitgliedes zahlten alle anderen Mitglieder einen festgelegten Betrag, auch als „Beitrag“ bezeichnet, damit die Angehörigen des Verstorbenen eine finanzielle Unterstützung für die Beerdigungskosten erhielten.

Bis um die Jahrtausendwende wurden bei einem Sterbefall die Beträge noch von zwei bis drei Freiwilligen eingesammelt, in dem diese von Tür zu Tür gingen. Wenn alle Beiträge kassiert waren, überbrachte einer der Sammler das Geld den Angehörigen des Verstorbenen.

Später übernahmen Christoph Schröder und Andreas Hilgefort die Kassierergeschäfte, in dem Sie die Beträge per Lastschriftverfahren bei jedem Todesfall einzogen. Die Auszahlung an die Angehörigen erfolgte dann meistens per Überweisung, in Ausnahmefällen als Barauszahlung.

Mit Einberufung einer Mitgliederversammlung durch den damaligen Ortsvorsteher Wolfram Stinn am 18.10.2013 wurde die Sterbekasse reformiert. Es wurde offiziell der Verein „Sterbekasse Dahl-Friedrichsthal“ als nicht eingetragener Verein mit einem dreiköpfigen Vorstand (Hubertus Vierschilling, Dirk Jürgens und Peter Kappestein) gegründet.

Dieser Vorstand hatte u.a. von der Versammlung die Aufgabe erhalten, einen Satzungsentwurf zu erarbeiten. Nach fast einem Jahr stand der Satzungsentwurf und wurde am 14.10.2014 in einer einberufenen Mitgliederversammlung einstimmig verabschiedet. Weiterhin wurden in dieser Versammlung die Positionen im Vorstand offiziell wie folgt besetzt:

  1. Vorsitzender: Hubertus Vierschilling
  2. Schriftführer: Dirk Jürgens
  3. Kassierer: Peter Kappestein

Mitglied der Sterbekasse konnte jeder Bürger von Dahl-Friedrichsthal werden, sofern er noch nicht das 60. Lebensjahr vollendet hatte. Die Mitgliedschaft erfolgte durch Unterzeichnung einer entsprechenden Beitrittserklärung und Annahme durch den Vorstand.

Die Beträge waren nach Eintrittsalter gestaffelt. Der Mindestbeitrag für Personen bis 29 Jahre betrug 2,00 EUR je Sterbefall. Wer erst mit 50 – 59 Jahren in den Verein eintrat, zahlte 4,00 EUR. Diese Staffelung wurde eingeführt, da diejenigen, die früher eintraten, über die Jahre schon viel mehr eingezahlt hatten als die, die später dazukamen. Zusätzlich zu dem eigentlichen Beitrag wurde noch eine Rücklage von 0,25 EUR erhoben.

Ausgezahlt wurden bei jedem Sterbefall die eingenommen Beträge. Wenn die Rücklage einen bestimmten Wert erreicht hatte, wurde auch ausgezahlt, ohne dass ein Einzug erfolgte.

Bei der Mitgliederversammlung 2012 hatte der Sterbekasse-Verein 361 Mitglieder, Anfang 2020 waren es noch 316 Mitglieder. Am 20. April 2023 wurde der Verein aufgelöst.